Bayhaven Ratgeber · Céline Wongamat
Eigentumswohnungen in Thailand für ausländische Käufer
Ausländische Käufer können unter gesetzlichen Voraussetzungen und innerhalb der Ausländerquote Eigentum an einer Wohnung erwerben.

Die Ausländerquote verstehen
Die thailändische Regierung nennt für ausländisches Eigentum eine Grenze von 49 % der gesamten Wohnungsfläche einer Eigentumswohnanlage. Die Grenze bezieht sich auf die Fläche und garantiert nicht, dass eine bestimmte Wohnung für einen ausländischen Käufer verfügbar ist. Fragen Sie nach der aktuellen Quote und der erforderlichen Bescheinigung.
Berechtigung und Nachweise hängen von Käufer und Transaktion ab. Ein unabhängiger thailändischer Anwalt und das zuständige Landamt können Ihren Einzelfall vor einer Verpflichtung prüfen.
Unterlagen vorbereiten
Zu den Unterlagen können eine Bescheinigung über den ausländischen Eigentumsanteil und gegebenenfalls Nachweise über die Mittel gehören. Besprechen Sie Herkunft und Überweisung vorab mit Bank und Anwalt und bewahren Sie die Bankbelege auf.
Regeln und Praxis können sich ändern. Dieser allgemeine Leitfaden ist keine Rechtsberatung und bestätigt weder Berechtigung noch Verfügbarkeit bei Céline Wongamat.
Eigene Berechtigung prüfen
Fragen Sie Ihren Anwalt, welche Rechtsgrundlage für Sie gilt und welche Nachweise das Landamt verlangt. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Herkunft der Mittel und Struktur der Transaktion können die Prüfung beeinflussen. Eine einheitliche Checkliste passt nicht zwangsläufig für alle Käufer.
Bitten Sie die zuständige Vertretung der Eigentümergemeinschaft, soweit möglich, um eine schriftliche Bestätigung der Ausländerquote. Fragen Sie, ob sie sich auf die konkrete Wohnung und den geplanten Übertragungstermin bezieht. Eine allgemeine Werbeaussage ersetzt keine transaktionsbezogene Bestätigung.
Geldfluss dokumentieren
Die staatlichen Hinweise zu Überweisungen behandeln Verwendungszweck und Banknachweise. Erläutern Sie Bank und Anwalt vor dem Transfer die geplante Kaufstruktur und fragen Sie nach den Unterlagen für Empfangsbank und Landamt. Klären Sie mögliche Ausnahmen für Ihren Fall.
Bewahren Sie Käufername, Projekt und Wohnungsnummer, Verwendungszweck, Beträge und Bankreferenzen zusammen auf. Wenn eine andere Person zahlt oder Geld über ein anderes Konto fließt, lassen Sie das Vorgehen vorher anwaltlich prüfen.
Fragen vor der Unterschrift
Wer ist der eingetragene Verkäufer? Kann die Wohnung auf Sie übertragen werden? Was geschieht mit der Anzahlung, wenn Quote oder Nachweise nicht bestätigt werden? Wer bereitet Unterlagen und Übersetzungen vor und nimmt an der Registrierung teil? Lassen Sie wichtige Antworten gegebenenfalls im geprüften Vertrag festhalten.
Die verlinkten Regierungsseiten sind ein Ausgangspunkt und ersetzen keine aktuelle Einzelfallberatung. Bestätigen Sie Anforderungen und Verfügbarkeit mit unabhängigem thailändischem Anwalt, Bank und Landamt.
